29. Mai 2009

Ehrenamtsaktionen mit Rücksicht auf Naturschutz planen!

Aktion 72 Stunden grundsätzlich zu begrüßen: Naturschutzvorschriften sind jedoch weit im Vorfeld der Planung zu berücksichtigen!

Der BUND Königstein Glashütten hat in einem Schreiben das Bistum Limburg um Aufklärung des Sachverhalts betreffend die 72 Stunden-Aktion auf der Burg Falkenstein gebeten. In einer freundlichen Antwort wurde vom Bistum klar gestellt, dass die einzelnen Gruppierungen zur Einhaltung der einschlägigen Naturschutzvorschriften angehalten wurden, da das pädagogische Ziel der Aktion auch das Arbeiten im Einklang mit der Natur ist.

Für den BUND ist somit die Verantwortlichkeit für jegliche naturschutzrechtlichen Verstöße dem Initiator der Aktion Herrn Majer-Leonhard zuzuschreiben: Am Tag des Beginns der Aktion lag keinerlei  Genehmigung oder Befreiung durch die Obere und Untere Naturschutzbehörde vor. Die Aktion wurde im Vorfeld nie genehmigt, da sie nicht genehmigungsfähig ist. In der Brut- und Setzzeit sind Störungen an den sensiblen bewachsenen Burggemäuern zu unterlassen.

Erst als die Aktion im Gange war und die Behörden, um Schlimmeres zu verhindern, Auflagen ausgesprochen hatten, haben sie sich entschlossen, auch im Hinblick auf die Motivation der Jugendlichen, im Nachhinein eine mündliche Befreiung zu erteilen.

Der BUND hofft, dass hiermit nicht ein Präzedenzfall geschaffen wurde und hat vollstes Verständnis für die Einlassungen der SPD Königstein in den vergangenen Tagen. Es bleibt zu hoffen, dass  in Zukunft die sinnvolle Aktion "72 Stunden" vor Ort sorgfältiger geplant wird.

Der BUND steht gerne den Initiatoren mit Rat und Tat  zur Seite, wenn es darum geht, naturschutzrechtliche Fragen weit im Vorfeld abzuklären. Der BUND begrüßt das ehrenamtliche Engagement Jugendlicher im ehrenamtlichen Naturschutz und hofft, dass der Medienrummel um die Aufräumaktion in der Burg Falkenstein nicht demotivierend wirkt, sondern zum Nachdenken über die komplexen Zusammenhänge anregt.




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