10. September 2015
Johanniswald – Mühlhell
Der Grundstücksbesitzer im Johanniswalder Gebiet „Mühlhell“ lässt nicht locker: Trotz des mehrfachen Verbots der Bebauung setzt er alles daran, das Gebiet zu entwerten, um sozusagen über die Hintertür doch noch eine Bebauung durchzusetzen. Dazu gehört das Roden der ökologisch bedeutsamen Hecke entlang des Lerchenwegs und des Schwalbenwegs. Dazu gehört auch das Anbieten des Geländes für das Lagern der Baumaterialien für den Kuckuckswegausbau – obwohl diese woanders, wie beim vorherigen Mal auch, auf bereits genutzten Flächen gelagert werden können. Nach Auskunft der Unteren Naturschutzbehörde ist eine Bebauung des Gebiets nicht zulässig und gerodete Hecken bzw. Obstbäume sind nachzupflanzen. Der Mühlhell ist ein naturschutzrechtlich sehr wertvolles Gebiet durch die Lage und die vorhandenen Streuobstwiesenstrukturen, die gerade dem seltenen Kleinspecht ein Zuhause bieten.
Der BUND appelliert daher an den Grundstücksbesitzer hier ein Einsehen in den Naturschutz zu haben und nicht noch unbedingt das eigene bereits vermutlich umfangreiche Vermögen weiter aufstocken zu müssen, denn Geld macht weder glücklich, noch sorgt es für frische Luft oder ein wunderbares Naherholungsgebiet. Die Nachbarn und Spaziergänger werden es danken.