9. August 2016

Rodung im FFH-Gebiet

Im Zuge der Bauvorbereitung eines Neubaus wurde anliegend zum Naturschutzgebiet „Bangert“ eine große Baugrube ausgehoben. Dabei mussten auf dem Grundstück einige Bäume gefällt werden. Leider wurden dabei auch Bäume gefällt, die bereits im FFH-Gebiet lagen und damit unter dessen Schutz stehen. Das FFH-Gebiet soll den Lebensraum des Ameisenbläulings (ein Schmetterling) schützen. Überlebensnotwendig für diesen Falter ist eine bestimmte Pflanze, der Große Wiesenknopf, und eine bestimmte Art Ameise, die Rote Gartenameise, die dem Schmetterling als Amme und Überwinterungsschutz dient. Der Lebensraum des Ameisenbläulings ist damit eine offene, feuchte Wiesenlandschaft, die auch mit wenigen Bauminseln bestanden sein kann. Insofern ist die Baumfällung als für den Ameisenbläuling direkt eher unkritisch zu beurteilen, indirekt hat eine Baumfällung natürlich auch negative Auswirkungen auf die Ökologie und Feuchte der angrenzenden Wiese. Bauminseln sind wertvolle Rückzugsgebiete für allerlei Tiere, und bei uns ist allen voran die Wildkatze damit betroffen. Da es sich hier also um einen Eingriff in ein streng geschütztes Fauna-Flora-Habitat handelt, ist nun von der Oberen Naturschutzbehörde folgerichtig ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet worden. Der BUND hofft, dass hier nachgepflanzt werden muss. Damit dürfte dieser voraussichtlich einmalige Verstoß gegen den Naturschutz dann auch hoffentlich weiter keine Wiederholungen nach sich ziehen.

Bei den im Leserbrief vom 9.8.2016 angesprochenen Wiesen am Opel-Zoo handelt es sich dagegen um schützenswerte Wiesen, da auf ihnen eine seltene, streng geschützte Orchideenart wächst. Im Gegensatz zur Baugrube ist aber bei den Wiesen, da auf ihnen Autos parken, von einer erhöhten Wiederholungsgefahr auszugehen. Im Übrigen existiert für diesen Wiesenbehelfsparkplatz keine baurechtliche Genehmigung. Bislang wurde allerdings als Notbehelf, und als Unterstützung für den Opel-Zoo gedacht, von der Unteren Naturschutzbehörde eine Duldung ausgesprochen, die aber zum 31.12.2015 erloschen ist. Seitdem parken alle Autos dort widerrechtlich. Der BUND fordert deshalb dort ein Parkhaus auf dem Zoo-Gelände und bessere Bus-Anbindungen, da der ökologische Fußabdruck eines Parkhauses als langfristig niedriger einzustufen ist, als regelmäßiges Zerstören der Wiesen und die Verdichtung des Bodens.

Der BUND lädt alle an Umwelt- und Naturschutz interessierte Bürger ein, sich jederzeit mit uns in Verbindung zu setzen (Telefon 06174 – 249 18 12), um Fragen zu klären und im Sinne unserer Umwelt und damit unserer Lebensgrundlage konstruktiv zu arbeiten. Zum Beispiel gehört auch das mit viel ehrenamtlichem Aufwand verbundene andernorts Wiederanpflanzen von zerstörten Bauminseln zu den Tätigkeiten des BUND.




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