BUND Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland


1. Oktober 2013

F - Sommerrodelbahn - Stellungnahme des BUND Schmitten

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Gemeinde Schmitten plant die Verpachtung von Grundstücken nahe der L3024 direkt unterhalb des Feldbergplateaus am sogenannten „Windeck". Dort möchte die Pächterin eine Sommerrodelbahn vom Typ „Alpine-Coaster", in Folge SRB genannt, und einen Personenlift vom „Typ Wieli", in Folge Lifter genannt, bauen und betreiben. Pächterin soll die Feldberg-Bob GmbH sein, deren Mehrheitsgesellschafter Herr Josef Wiegand ist, der auch die Mehrheit am Hersteller der Anlagen, der Josef Wiegand GmbH & Co. KG hält.

Minderheitsgesellschafter der Feldberg-Bob GmbH soll Herr Peter Stürtz sein, der den Feldberghof auf dem Plateau des Grossen Feldbergs im Auftrag der Binding-Bräu betreibt. Eigentümer des Feldberghofes ist der Zweckverband Feldberghof, der zu 5/6 dem Hochtaunuskreis und zu 1/6 der Gemeinde Schmitten gehört.

Da es kaum öffentlich zugängliche Informationen zum Projekt gibt und zudem in der Presse immer wieder falsches Bildmaterial verwendet wird, möchten wir Ihnen, noch vor Ihrer Ortsbesichtigung am 12.Oktober einen optischen Eindruck von den geplanten Anlagen vermitteln. Dazu senden wir Ihnen mit diesem Schreiben Fotos von anderen Standorten, die SRB vom Typ „Alpine-Coaster" und Lifter vom Typ „Wieli" zeigen. Diese Aufnahmen stammen aus Wald-Michelbach und von der Wasserkuppe, wo diese Anlagen ebenfalls von Herrn Josef Wiegand betrieben werden. Die beiden beigefügten Grafiken zeigen die Lage der Bahnen nach aktueller Planung und die Lage der dort befindlichen Wanderwege.

Was mit diesen Wanderwegen geschehen soll, also ob sie überbrückt oder verlegt werden sollen, ist genauso wenig geklärt, wie die Lage der zusätzlich zu schaffenden PKW-Stellplätze.

Da bis heute nur eine grobe Skizze zu einem möglichen Verlauf der Bahnen vorliegt und nahezu alle Fragen zum Projekt offen sind, möchten wir Ihnen weiter einen kurzen Überblick über den aktuellen, wenn auch völlig unverbindlichen, Stand der Planungen geben. Basis dieses Überblicks sind die bisherigen Entscheidungen der Gemeindevertretung Schmitten, ein Aktenvermerk zu einer Sitzung vom 22. Mai 2013 und die letzte vom Vorhabenträger vorgelegte Skizze des Bahnverlaufs.

Der Investor steht nach wie vor auf dem Standpunkt, dass alle offenen Fragen erst im Bauleitverfahren geklärt werden können. Aus unserer Sicht sind viele Fragen sehr wohl im Vorfeld zu beantworten. Dazu gehören Lage und Anzahl der zusätzlich zu schaffenden PKW- und Bus-Stellplätze eben so, wie die Frage nach der Größenordnung der nötigen Rodungen für die Bahnen und einen angemessenen Korridor zum Schutz vor Eis- und Windbruch. Das Gelände und dessen Topographie sind ebenso bekannt, wie die Lage des Limes, der Verlauf der Gemarkungsgrenzen und die Tatsache, dass der süd-östliche Teil der Bahnen in Schutzwald liegen soll.

Als Beispiel für eine gelungene Sommerrodelbahn wird immer wieder die Anlage auf der Kreidacher Höhe bei Wald-Michelbach genannt, die auch von Vertretern der Gemeinde Schmitten besichtigt wurde. Diese Anlage hat ausweislich der Begründung für den bereits ein Jahr nach Eröffnung nötig gewordenen erweiterten Bebauungsplan alleine einen Stellplatzbedarf von 400 PKW erzeugt. Die Wartezeiten an der Bahn sind ebenfalls laut dieser Begründung an Spitzentagen so lange (45 Minuten und mehr), dass dort weitere Attraktionen gebaut wurden, um ein Abwandern der Besucher zu vermeiden.

Trotz dieser klaren Erfahrungswerte in einer Region mit wesentlich geringerer Bevölkerungsdichte und einem deutlich kleineren Einzugsgebiet sollen am Windeck vorgeblich nur die Sommerrodelbahn und der Lifter gebaut werden. Die Zahl der zusätzlich zu schaffenden PKW-Stellplätze wird mit maximal 116 festgelegt.

Um das Projekt in eigener Verantwortung realisieren zu können, sind aus Sicht der Gemeinde Schmitten ein Gemarkungstausch, ein Flächentausch und das nötige Genehmigungsverfahren durchzuführen. In diesem Verfahren kommt der Stadt Königstein eine entscheidende Rolle zu, da große Teile des Plangebietes in der Gemarkung Falkenstein liegen.

GEMARKUNGSTAUSCH – FLÄCHENTAUSCH – GENEHMIGUNGSVERFAHREN

1. Gemarkungstausch mit der Stadt Königstein

Aktueller Stand ist, dass die Gemeinde Schmitten die Flächen aus der Gemarkung Falkenstein mit Ökopunkten vergüten wird. Die jährliche Pacht wird laut rechtsgültigem Beschluss der Gemeindevertretung Schmitten vom 26.6.2013 mindestens 25.000,- Euro pro Jahr betragen, der Pachtvertrag soll auf 30 Jahre ausgelegt werden. Dazu kommen erhoffte Gewerbesteuereinnahmen, deren Höhe nicht bezifferbar ist, da der Investor zunächst 20.000,- bis 30.000,- Euro pro Jahr in Aussicht gestellt, diese Summe aber im Mai 2013 auf 10.000,- bis 15.000,- Euro pro Jahr korrigiert hat.

Der Stadt Königstein würden ohne den Gemarkungstausch ca. 50% der Gewerbesteuereinnahmen zustehen, da ein erheblicher Teil des Plangebietes, vor allem aber der Start beider Bahnen auf Falkensteiner Gemarkung liegt. Was der Stadt Königstein aber auch nach dem Tausch verbleibt, ist die Zuständigkeit für die Zufahrt und die vorhandenen Parkplätze. Für die Zufahrt aus Richtung Sandplacken und die Parkplätze am „Teufelsquartier" bleibt die Stadt Oberursel zuständig.

Die möglichen Probleme mit überfüllten Parkplätzen und resultierendem wilden Parken kommen also auf Königstein und Oberursel zu. Die Parkplätze sind schon heute an Spitzentagen häufig überfüllt und die Zahl der zusätzlichen Stellplätze soll maximal 116 betragen, was nach Erfahrungen an anderen Standorten nur einem Viertel des tatsächlichen Bedarfs entspricht.

Die beigefügten Fotos vom 3. Oktober 2013, gegen 13 Uhr zeigen deutlich, dass die Parkplätze am Windeck von Wanderern, Radlern und Besuchern beider Feldberge und der Gaststätten am Fuchstanz gebraucht werden und gerade an schönen Tagen keineswegs für die Besucher einer SRB zur Verfügung stehen.

Wie vorteilhaft der Gemarkungstausch für die Stadt Königstein tatsächlich sein würde, bleibt selbstverständlich der Einschätzung der Stadtverordnetenversammlung überlassen. Wir gehen aber ganz sicher davon aus, dass Sie einem Gemarkungstausch nur dann zustimmen werden, wenn die Stadt Königstein in gleichem Maß davon profitiert wie die Gemeinde Schmitten und die negativen Auswirkungen auf die Parkplatzsituation nicht allein zu Lasten Königsteins gehen.

2. Flächentausch mit dem Land Hessen

Dem erfolgreichen Gemarkungstausch mit der Stadt Königstein soll der Flächentausch mit dem Land Hessen folgen um die Pachteinnahmen für die Gemeinde Schmitten zu sichern und die Verpachtung aus einer Hand zu ermöglichen.

3. Genehmigungsverfahren für den Bau der Sommerrodelbahn und des Lifters

Hierzu wird angestrebt die gesamten Baumaßnahmen als Infrastrukturmaßnahme zu qualifizieren, die Zahl der zusätzlichen PKW-Stellplätze auf maximal 116 festzulegen und den Rodungsbedarf so zu gestalten, dass der Status „Wald, Bestand" im RegFNP erhalten bleiben kann.

Explizites Ziel dieser Vorgehensweise ist es, das Baurecht ohne eine Änderung des RegFNP schaffen zu können. Der Stellplatzbedarf wird also nicht am Bedarf, sondern am gewünschten Verfahren für die Genehmigung festgemacht. Deshalb ist schon heute abzusehen, dass es an Spitzentagen erhebliche Verkehrsprobleme geben wird.

Da der Lifter nur zwischen Windeck und Feldbergplateau verkehren wird, kann er zu einer Entlastung der Gesamtsituation natürlich nicht beitragen. Einer möglichen minimalen Entlastung des Plateaus stehen, laut Angaben des Investors, bis zu 200.000 zusätzliche Besucher jährlich gegenüber.

Je nach Einschätzung des Regionalverbandes und der Oberen Forstbehörde wird die Genehmigung also entweder im Zuge eines „Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes" mit gleichzeitiger Änderung des RegFNP, oder aber ohne Änderung des RegFNP und dann sogar möglicherweise nach § 35 Baugesetzbuch erfolgen.

In diesem Fall muss bekanntlich die Baugenehmigung erteilt werden, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen.

4. Auswirkungen der Planung auf Natur und Verkehrsaufkommen

Der BUND Schmitten verfolgt mit großer Sorge, dass die Planungen am Windeck nicht nur einen erheblichen Eingriff in die Natur am Feldberg nötig machen, sondern auch unweigerlich zu einer Verschärfung der bereits heute unbefriedigenden Situation in Bezug auf den motorisierten Individualverkehr am Feldberg führen werden.

Da die aktuelle Planung weder die Sperrung des Feldbergplateaus für PKW und Motorräder vorsieht, noch eine ausreichende Zahl von Stellplätzen am Windeck sichert, ist an Spitzentagen künftig von einer Überfüllung der vorhandenen Parkplätze, wildem Parken und der Notwendigkeit der Sperrung der L3024 ab „Rotes Kreuz" auszugehen.

Wir bitten Sie diese, auch für die Stadt Königstein und deren erholungssuchende Bürger, negativen Auswirkungen bei Ihrer Entscheidung über den geplanten Gemarkungstausch zu berücksichtigen und stehen Ihnen für weitere Fragen gerne zur Verfügung.

Quelle: http://bund-koenigstein-glashuetten.de/stellungnahmen/f_sommerrodelbahn_bund_schmitten/